Aufgaben und Tätigkeiten

Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen (FH) können aufgrund ihrer juristisch-betriebswirtschaftlichen Doppelqualifikation in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig werden: Sie beraten Wirtschaftsunternehmen und -verbände auf allen Rechtsgebieten und wirken bei der rechtlichen Gestaltung von Planungs- und Entscheidungsprozessen mit.

Im Management von Unternehmen übernehmen sie überwachende, koordinierende und organisatorische Aufgaben, um die Unternehmensleitung bei deren Aufgabenabwicklung zu entlasten. Im Personalwesen wirken sie in der rechtlichen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen mit. Ferner übernehmen sie verantwortliche Aufgaben in der Personalverwaltung, -planung, -beschaffung, -entwicklung und Entgeltabrechnung. Sie beraten Unternehmen in Steuer- und Steuerrechtsfragen und sind für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen verantwortlich. Als Unternehmens- oder Personalberater/innen betreuen sie Mandanten aus Wirtschaft und Verwaltung in betriebswirtschaftlichen und (arbeits-)rechtlichen Fragen sowie bei der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften. Im Kreditgewerbe befassen sie sich mit Bearbeitung, Sanierung und Abwicklung von Krediten oder übernehmen Aufgaben in der Firmen- und Privatkundenbetreuung. Bei Versicherungen regulieren sie Schadensfälle und beschäftigen sich mit der Gestaltung von Versicherungsverträgen und -tarifen. Alternativ übernehmen sie verantwortliche Positionen im Versicherungsaußendienst.



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Berufsbezeichnung