Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen (FH) übernehmen Managementpositionen und spezialisierte Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, betriebswirtschaftliche Vorhaben rechtssicher zu gestalten. Sie bearbeiten komplexe wirtschaftliche Sachverhalte aus (arbeits-) rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht und führen diese einer praxisgerechten Lösung zu.
Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen und -juristinnen (FH) arbeiten in Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwalts- und Wirtschaftskanzleien sowie bei Unternehmensberatungen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie in Berufsorganisationen, bei Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden oder auch Gewerkschaften. Ministerien und Behörden bieten ebenfalls berufliche Perspektiven.
Ihre Tätigkeit üben sie überwiegend in Büroräumen und Besprechungsräumen aus. Mitunter führen sie Beratungsgespräche auch vor Ort bei Kunden und Mandanten.
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