Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen (FH) können aufgrund ihrer juristisch-betriebswirtschaftlichen Doppelqualifikation in einer Vielzahl von Bereichen tätig werden. Nachfolgend sind beispielhaft einige der wichtigsten Tätigkeitsbereiche aufgeführt:
Wirtschaftsunternehmen und Verbände in allen Rechtsfragen beraten, Planungs- und Entscheidungsprozesse rechtlich gestalten:
- Zielsetzungen und Vorhaben auf ihre rechtliche Durchsetzbarkeit analysieren, Problemfelder erkennen, Lösungsvorschläge erarbeiten - Grundsatzfragen in speziellen Rechtsgebieten (z.B. Arbeits-, Handels-, Vertrags-, Steuerrecht, gewerblicher Rechtsschutz) bearbeiten und klären - Rechtsgutachten, Vertragsentwürfe und Schriftsätze formulieren - Vertragsverhandlungen führen, komplexe Verträge gestalten und gegebenenfalls abschließen - Forderungen verfolgen, Mahnvorgänge bearbeitengerichtliche Auseinandersetzungen (Prozesse, Mahnverfahren) vorbereiten, mit beauftragten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen zusammenarbeiten
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überwachende, koordinierende und organisatorische Zentralaufgaben im Management von Unternehmen wahrnehmen:
- Unternehmensleitungen bei deren Aufgabenabwicklung unterstützen Sachverhalte vorklären, Entscheidungsgrundlagen und -hilfen erarbeiten und bereitstellen - Statistiken erstellen und auswerten, Wirtschaftlichkeitsanalysen durchführen, (Rahmen-)Verträge und Angebote ausarbeiten
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Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen in arbeitsrechtlichen Fragen beraten: - Aufgaben in der Personalverwaltung, -planung, -beschaffung, -entwicklung und Entgeltabrechnung übernehmen - bei der rechtlichen Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen mitwirkenbetriebliche Personalarbeit konzeptionell weiterentwickeln - Personalbedarf ermitteln und planen, unterschiedliche Personalbeschaffungsmaßnahmen durchführen - Sach- und mitarbeitergerechte Abwicklung personaladministrativer Aufgaben sicherstellen - Lohn- und Gehaltssysteme entwickeln, einführen und ggf. anpassen - Personalentwicklungs- und Laufbahnpläne erarbeiten, Weiterbildungsmaßnahmen planen und organisieren
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Unternehmen in Steuer- und Steuerrechtsfragen beraten:
- Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen prüfen und sicherstellen - Steuererklärungen anfertigen und abgeben, Steuerbescheide prüfengesetzliche und freiwillige Prüfungen einschließlich Berichterstattung durchführen - betriebliches Finanz- und Rechnungswesen organisieren, leiten und überwachen
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Mandanten/Mandantinnen aus Wirtschaft und Verwaltung als Unternehmens- und Personalberater/in in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen sowie bei der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften unterstützen:
- Mandanten/Mandantinnen in rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht bezüglich Firmengründung, Unternehmensform, Rationalisierung, Sanierung, Standortwahl, Rechtsform, Nachfolgeregelung in Familienunternehmen beraten - Vertragsentwürfe formulieren - Mandanten/Mandantinnen bei der Organisation von Betriebs- und Verwaltungsabläufen beraten, Betriebsanalysen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen erstellen - Anforderungs- und Bewerberprofile für zu besetzende Stellen erarbeiten, Bewerbersuche, Vorauswahl unter den zur Verfügung stehenden Bewerbern/Bewerberinnen treffen
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Kreditgeschäfte betreuen, Aufgaben im Firmen- und Privatkundengeschäft von Banken übernehmen:
- Kredite bearbeiten, sanieren und abwickeln, ggf. Maßnahmen zur Eintreibung von Forderungen einleiten und überwachen - Firmenkunden in den Bereichen Finanzierung, Außenhandel und Kapitalanlage beraten und betreuen - Aufgaben im Bereich Vermögensberatung und -verwaltung für Privatkunden wahrnehmen
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Versicherungsverträge und -leistungen bearbeiten:
- Firmen- und Privatkunden im Versicherungsaußendienst beraten und betreuen - Schadensfälle bearbeiten und regulieren - Versicherungsverträge und -tarife analysieren, beurteilen und gestalten - Firmenkunden als Direktionsbevollmächtigte/r beraten und betreuen
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