Verdienst

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.

Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Fortbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.

Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen bei einer Tätigkeit als Dipl.-Wirtschaftsjurist/in - Arbeitsjurist (FH) sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Tarifbereich öffentlicher Dienst, Tarifgebiet West

Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9, Stufe 4 bis zur Entgeltgruppe 12, Stufe 4, erhalten Beschäftigte, deren Vergütung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt wird, ein Monatsbruttoentgelt von € 2.730 bis € 3.550.

Tarifbereich chemische Industrie Bayern

Beschäftigte mit Fachhochschulausbildung erhalten ein Bruttomonatsentgelt von € 3.056 bis € 3.595.

Quellen:Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)



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