Tätigkeiten - ausführlich

Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen (FH) übernehmen Managementpositionen und spezialisierte Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, betriebswirtschaftliche Vorhaben rechtssicher zu gestalten. Sie bearbeiten komplexe wirtschaftliche Sachverhalte aus (arbeits-)rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht und führen diese einer praxisgerechten Lösung zu.

Auf Grund ihrer juristisch-betriebswirtschaftlichen Doppelqualifikation können Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen in einer Vielzahl von Tätigkeitsbereichen verantwortliche Aufgaben wahrnehmen. Ein klassischer Tätigkeitsbereich sind die Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden. Dort prüfen sie beispielsweise, ob die Zielsetzungen und Vorhaben der jeweiligen Unternehmensleitung rechtlich durchsetzbar sind und erarbeiten entsprechende Lösungsvorschläge. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die rechtliche Gestaltung von Arbeitsverträgen und Verträgen aller Art. Dazu verwenden sie als Nachschlagewerke Gesetzestexte, Entscheidungssammlungen, Kommentare und juristische Datenbanken. Häufig führen sie im Auftrag ihres Unternehmens Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern. Falls gerichtliche Auseinandersetzungen drohen, bereiten sie diese mit beauftragten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen vor. Darüber hinaus arbeiten sie auch in Kanzleien, insbesondere in Wirtschaftskanzleien.

Sind Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen im Managementbereich von Unternehmen angesiedelt, übernehmen sie i.d.R. überwachende, koordinierende und organisatorische Aufgaben, um die Unternehmensleitung zu entlasten. Dabei klären sie unklare Sachverhalte im Vorfeld und erarbeiten Entscheidungsgrundlagen und -hilfen. Dazu gehören z.B. die Auswertung von Statistiken, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen oder die Ausarbeitung von Verträgen und Angeboten.

Ein weiterer Einsatzbereich ist das Personalwesen. Hier können sie ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse einsetzen, um beispielsweise Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen und Betriebsvereinbarungen zu gestalten. Sie wirken bei der Personalplanung und -beschaffung mit, sind für eine sach- und mitarbeitergerechte Abwicklung personaladministrativer Aufgaben verantwortlich und setzen sich mit der Weiterentwicklung von Lohn- und Gehaltssystemen auseinander. Auch in der Personalentwicklung können sie tätig werden.

Darüber hinaus prädestinieren ihre Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher Steuerlehre sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht sie ebenso für eine Tätigkeit in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Sie sind in der Lage, Mandanten in Steuer- und Steuerrechtsfragen zu beraten, Steuererklärungen abzugeben und die Ordnungsmäßigkeit von Buchführungen, Bilanzen und Jahresabschlüssen zu überprüfen.

Diplom-Wirtschafts- und Arbeitsjuristen/-juristinnen können sich auch als Unternehmens- oder Personalberater/in selbstständig machen. In dieser Funktion beraten sie Mandanten z.B. in Fragen der Firmengründung, Rationalisierung, Sanierung oder Nachfolgeregelung. Sie erstellen Betriebsanalysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, auf deren Basis sie Vorschläge für die Verbesserung von Betriebs- und Verwaltungsabläufen erarbeiten. Außerdem unterstützen sie Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Fach- und Führungskräften.

Weitere Einsatzmöglichkeiten bietet das Kredit- und Versicherungsgewerbe. So sind sie in Banken z.B. in der Kreditbearbeitung, -sanierung und -abwicklung oder im Firmen- und gehobenen Privatkundengeschäft tätig. Bei Versicherungen nutzen sie ihre versicherungsrechtlichen Kenntnisse vorrangig, um umfangreichere Schadensfälle zu bearbeiten und zu regulieren. Aber auch im Versicherungsaußendienst können sie verantwortungsvolle Positionen wahrnehmen, z.B. im Firmenkundengeschäft.



Berufsbezeichnung
Verdienst